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Kostenzuschuss

Die Kosten für eine Psychotherapiestunde werden im Erstgespräch vereinbart.

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss bei der Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, so erstattet die Krankenkasse einen Teil des Honorars zurück. Seit Jänner 2024 gelten folgende Zuschüsse pro Sitzung: 

  • Österreichische Gesundheitskasse:EUR 33,70
  • BVAEB: EUR 46,60
  • SVS: EUR 45,00

Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist das Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanziert. Dafür ist eine Diagnose nach dem ICD-10 notwendig, die gemeinsam mit Ihnen erarbeitet wird.

Außerdem benötigen Sie spätestens vor der zweiten Psychotherapiestunde eine Bestätigung darüber, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Die Untersuchung kann von jeder praktischen Ärtzin*jedem praktischen Arzt durchgeführt werden. Für die Bestätigung gibt es ein Formular, das in den Arztpraxen vorliegt.

Informationen über das konkrete Vorgehen erhalten Sie im Erstgespräch